Kosten

Psychotherapie

Ich bin approbierte Psychologische Psychotherapeutin mit Arztregistereintrag und führe eine Privatpraxis. Somit werden die Kosten für eine psychotherapeutische Behandlung in der Regel von privaten Krankenkassen und Beihilfestellen übernommen. Abrechnungsgrundlage bildet die Gebührenordnung für Psychotherapeuten GOP. Die GOP regelt die Abrechnung aller Leistungen außerhalb der gesetzlichen Krankenversicherungen.

Kostenübernahme durch private Krankenversicherungen

Ich empfehle Ihnen, sich vor Beginn der Therapie mit Ihrer Krankenkasse in Verbindung zu setzen um zu klären, wie die Leistungspflicht für Psychotherapie in Ihrem Vertrag definiert ist.

Kostenübernahme durch Beihilfestellen

Bei Personen, die im öffentlichen Dienst beschäftigt sind übernimmt die Beihilfestelle anteilig die Kosten einer Psychotherapie. Beihilfeberechtigte Personen haben meist eine zusätzliche private Krankenversicherung, um den Teil der Kosten abzudecken, der von der Beihilfe nicht übernommen wird. Der Antrag auf Psychotherapie sollte von Ihnen vor Beginn der Therapie bei der Beihilfe beantragt werden.

Selbstzahler

Die o.g. Formalitäten und Rahmenbedingungen entfallen, wenn Sie sich für eine Selbstzahlung entscheiden. Paartherapie und Coaching werden in keinem Fall von der Krankenkasse übernommen und sind als Eigenleistung zu zahlen. Als Selbstzahler entfallen für Sie außer einem Behandlungsvertrag zwischen Ihnen und mir jegliche Antragsformalitäten. Da keine Daten an Kostenträger übermittelt werden, können Ihnen später auch keine Nachteile entstehen. Beispielsweise im Rahmen der Berufswahl (bevorstehende Verbeamtung), bei dem Wechsel in eine private Krankenversicherung, dem Abschluss einer Lebensversicherung oder einer Berufsunfähigkeitsversicherung. Das Honorar orientiert sich bei Selbstzahlern an der aktuell geltenden Gebührenordnung für PsychotherapeutInnen (GOP).

Ein kurzes orientierendes telefonisches Informations- bzw. Erstgespräch ist selbstverständlich kostenfrei.

Das Erstgespräch dient dazu, gemeinsam mit Ihnen zu ermitteln, welche weiteren Schritte für Sie sinnvoll sind. Je nach Bedarf werde ich mit Ihnen einen persönlichen Termin in meiner Praxis oder per Videosprechstunde vereinbaren. Falls weitere Maßnahmen wie eine stationäre Psychotherapie oder psychiatrische Behandlung erforderlich sind, werde ich hierzu gerne Anlaufstellen vermitteln.

Wenn Sie eine Sitzung nicht wahrnehmen können, bitten wir um rechtzeitige Absage, d.h. 48 Stunden vor dem vereinbarten Termin. Diese Frist macht es uns möglich, die Sitzungseinheit an einen anderen Patienten weiter zu geben und unnötige Wartezeiten zu reduzieren. Falls keine fristgemäße Absage erfolgt, wird die Stunde als Ausfall zu 100% berechnet.

Coaching

Mein Coachingangebot richtet sich an Selbstzahler und stellt keine Kassenleistung dar. Als Selbstzahler entfallen für Sie außer einem Behandlungsvertrag zwischen Ihnen und mir jegliche Antragsformalitäten.

Ein kurzes orientierendes telefonisches Informations- bzw. Erstgespräch ist selbstverständlich kostenfrei.

Das Erstgespräch dient dazu, gemeinsam mit Ihnen zu ermitteln, welche weiteren Schritte für Sie sinnvoll sind. Je nach Bedarf werde ich mit Ihnen einen persönlichen Termin in meiner Praxis oder per Videosprechstunde vereinbaren.

Paarberatung

Mein Beratungsangebot für Paare richtet sich an Selbstzahler und stellt keine Kassenleistung dar. Als Selbstzahler entfallen für Sie außer einem Behandlungsvertrag zwischen Ihnen und mir jegliche Antragsformalitäten.

Ein kurzes orientierendes telefonisches Informations- bzw. Erstgespräch ist selbstverständlich kostenfrei.

Das Erstgespräch dient dazu, gemeinsam mit Ihnen zu ermitteln, welche weiteren Schritte für Sie sinnvoll sind. Je nach Bedarf werde ich mit Ihnen einen persönlichen Termin in meiner Praxis oder per Videosprechstunde vereinbaren.